Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle (wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Daches) beitragen, Anlagentechnik, Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik), Heizungsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung.
Investitionsvolumen und Höhe der Förderung
Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen beträgt 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.
Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro bei Gebäuden mit einer Wohneinheit möglich. Darüber hinaus steigt die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben auf 60.000 Euro für die erste Wohneinheit, jeweils 30.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils 15.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.
Eine Übersicht der möglichen Fördersätze der jeweiligen Einzelmaßnahmen finden Sie hier.
