Der Gesetzgeber fordert unter bestimmtem Umständen die Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen, unter anderem bei:
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- Neuerrichtung von Gebäuden
- Änderungen an bestehenden Gebäuden
- Vermietung
- Verkauf von Immobilien
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Wir erstellen für Sie den Bedarfs- oder Verbrauchsausweis gemäß Ihrer Anforderungen!
Bedarfsausweis
Der Bedarfsausweis entsteht auf Grundlage einer technischen Analyse der Bausubstanz und der Heizungsanlage eines Gebäudes und ist unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten. Die Farbverlaufsskala im Bedarfsausweis weist zwei verschiedene Werte aus, die sehr unterschiedlich ausfallen können – einen Wert für den Endenergiebedarf und einen für den Primärenergiebedarf. Der Bedarfsausweis erlaubt eine nutzerunabhängige Bewertung des Gebäudes. Bei der Erstellung eines Bedarfsausweises können die Modernisierungsempfehlungen auf der Basis einer technischen Analyse des energetischen Zustands des Gebäudes ermittelt werden. Ein Bedarfsausweis ist unter anderem unverzüglich nach Fertigstellung eines neuen Gebäudes auszustellen, die Verwendung eines Verbrauchsausweises ist hier nicht möglich.
Verbrauchsausweis
Der Verbrauchsausweis gibt den durchschnittlichen Jahresenergieverbrauch der Gebäudenutzer der vergangenen drei Jahre für Heizung und Warmwasserbereitung an. Im Fall dezentraler Warmwasserbereitung im Wohngebäude oder im Fall der Kühlung von Raumluft in Wohngebäuden werden vorgegebene Pauschalen zum Endenergieverbrauch hinzugeschlagen. Um den Energieverbrauchskennwert zu ermitteln, wird der tatsächliche Energieverbrauch mithilfe eines standortbezogenen Klimafaktors bereinigt. So führt beispielsweise ein hoher Verbrauch in einem einzelnen harten Winter nicht zu einer schlechteren Beurteilung des Gebäudes. Der tatsächliche Energieverbrauch in einem Gebäude oder einer Wohnung kann aufgrund des Witterungseinflusses vom Energieverbrauchskennwert abweichen. Das Ergebnis im Verbrauchsausweis ist stark vom individuellen Verhalten der Nutzerinnen und Nutzer abhängig.
