Initialberatung
Die Initialberatung dient als Erstberatung und gibt allgemeine Grundinformationen zu energetischen Einsparmaßnahmen am Wohngebäude. Wir zeigen Ihnen sinnvolle Sanierungsmaßnahmen auf und weisen Sie auf energetische Schwachstellen am Gebäude hin. Die Beratung umfasst eine Vor-Ort Begehung des Objekts inkl. eines Kurzberichts.
Vor-Ort Energieberatung
Bei der Energieberatung findet eine Besichtigung des Wohngebäudes statt. Dabei erhalten Sie eine gezielte Beratung, die konkret auf die Schwachstellen, Probleme und Sanierungsmöglichkeiten Ihres Gebäudes eingeht. Die Vor-Ort Beratung besteht aus der Zustandsanalyse, dem ausführlichen Beratungsbericht mit Modernisierungsempfehlungen und dem persönlichen Beratungsgespräch. Für die Zustandsanalyse ist der Vor-Ort Termin vor jeder energetischen Sanierungsmaßnahme unerlässlich. Dabei prüfen wir das Wohngebäude und decken beispielsweise Wärmelecks auf. Für den Beratungsbericht werden alle vorliegen Daten zum Gebäude und der Anlagentechnik ausgewertet und wir berechnen den derzeitigen Wärmebedarf. Damit kann man das Gebäude wärmetechnisch einstufen und beurteilen, wie viel Wärme über die unzureichend gedämmte Gebäudehülle, die veraltete Heizung oder durch unkontrollierte Fensterlüftung verloren geht.
iSFP
Umfasst die Leistungen der Vor-Ort Energieberatung und zusätzlich erstellen wir für Sie einen staatlich geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), der aufzeigt, welche Maßnahme in welcher Reihenfolge das beste energetische Einsparpotenzial bietet, ganz nach Ihren Vorstellungen und Ihrem Budget. Dadurch werden Sie in die Lage versetzt Schritt für Schritt geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Energieverbrauch zu senken. Dies hilft auch dabei, Fehlinvestitionen zu vermeiden. Darüber hinaus informieren wir Sie über Förderprogramme, die Sie beim energetischen Sanieren finanziell unterstützen.
Bis zu 50 Prozent der Kosten für eine Energieberatung für Wohngebäude mit iSFP werden bezuschusst. Die Höchstförderung beträgt bei Ein- und Zweifamilienhäusern maximal 650 Euro und bei Gebäuden mit mehr als drei Wohneinheiten maximal 850 Euro.
Darüber hinaus erhalten BEG Einzelmaßnahmen, die Anhand eines iSFP umgesetzt werden einen zusätzlichen Förder-Bonus von fünf Prozent ab einem Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € bei Gebäuden mit einer Wohneinheit. Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen beträgt unter diesen Bedingungen 60.000 Euro für die erste Wohneinheit, jeweils 30.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils 15.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.
